Überprüfungspflicht für Granulatstreuer

Spritzenüberprüfung

Seit Anfang 2021 gilt auch für Granulatstreuer eine Überprüfungspflicht.

Der Überprüfungspflicht unterliegen Granulatstreuer und andere Streugeräte, mit denen amtlich zugelassene Pflanzenschutzmittel mit Registernummer wie z. B. Schneckenkornpräparate aber auch Granulate z. B. gegen Bodenschädlinge ausgebracht werden.

Neugeräte gelten 5 Jahre ab Kaufdatum bzw. Auslieferung (Datum Lieferschein / Rechnung) als überprüft. In weiterer Folge betragen die Prüfintervalle 3 Jahre.

In Gebrauch befindliche Geräte, die älter als 5 Jahre sind, dürfen nur mit einer gültigen Prüfplakette verwendet werden.

Als registrierte Werkstätte können wir ab sofort die Überprüfung für Sie durchführen.

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin: 02169/2239 DW 12